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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Bislang war Firmen nur vorgeschrieben, Überstunden zu dokumentieren, also jede zusätzliche Arbeitsstunde nach acht Stunden. Neu ist alles, was die Arbeitnehmer an Arbeitszeit leisten, schriftlich festzuhalten. Eine Änderung, die ihre Wirkung auf die laufende Arbeitsgesetzrevision in der Schweiz nicht verfehlen sollte… (Bild: Zerbor / Adobe Stock)
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