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Kategorie-Archive: Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen

Weiterbildung zählt als Arbeitszeit

In einem Schreiben an die kantonalen Arbeitsinspektorate hat das SECO klar festgehalten, dass die von Assistenzärztinnen und -ärzten für die berufliche Weiterbildung aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zählt. Das SECO weist explizit darauf hin, dass die Stunden der strukturierten Weiterbildung entsprechend auch in der Arbeitszeiterfassung dokumentiert werden müssen. Dies ist aus Sicht des vsao auch im Interesse der Arbeitgebenden, die so belegen können, dass sie ihrer Pflicht zur Weiterbildung nachkommen. (Bild: JackF/Adobe Stock)

Arbeitsbedingungen

46 Stunden im Tessin

Der kantonale Spitalverbund im Tessin (EOC) und die Tessiner Sektion des vsao haben sich auf eine Erneuerung der Gesamtarbeitsverträge für die am EOC beschäftigten Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte geeinigt. Per 1. Januar 2025 wird die Wochenarbeitszeit von derzeit 50 auf 46 Stunden reduziert, einschliesslich vier Stunden strukturierter Weiterbildung. Damit erfüllt der Kanton Tessin eine wichtige gesamtschweizerische Forderung des vsao, die die Arbeitsbedingungen verbessert und sich auch auf das Arbeitsklima und die Patientinnen und Patienten positiv auswirken wird. (Bild: ASDF/Adobe Stock)

Arbeitsbedingungen

Missstände melden

Unsere Meldestelle, bei der online Missstände bei den Arbeitsbedingungen junger Ärztinnen und Ärzte gemeldet werden können, wird rege genutzt: Schon über sechzig Meldungen haben wir erhalten! Oft geht es um Verstösse gegen das Arbeitsgesetz oder die Weiterbildungsordnung. Auch Personen ohne vsao-Mitgliedschaft können die Meldestelle nutzen. Jede Meldung ist hilfreich bei unserem Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. (Bild: vsao)