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Mitgliederbeiträge

Wo kostet es wie viel?

Neu ab 2026

Ab 2026 wird aufgrund einer Systemumstellung die Rechnung nicht per Post, sondern direkt per E-Mail verschickt. Dies erlaubt es uns, Ressourcen zu sparen und effizienter zu arbeiten. 

Ab dem 10. Februar erhalten Sie die Rechnung als Anhang vom Absender auf Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte prüfen Sie gegenfalls Ihren Spam-Ordner und melden Sie sich via Kontaktformular oder Mutationsformular bei uns, falls Ihre E-Mail-Adresse sich letztens geändert hat. 

Berechnung und Tarife

Ihr Mitgliederbeitrag setzt sich aus einem Anteil für Ihre Sektion und einem Anteil für den Dachverband zusammen. Für seine Berechnung spielt zudem eine Rolle, ob Sie Aktiv- oder Passivmitglied sind.

Weiter ist zu beachten:

  • Medizinstudierende können bei uns kostenlos Mitglied werden.
  • Zahnärztinnen und -ärzte sowie Tierärztinnen und -ärzte haben die Möglichkeit, dem Dachverband beizutreten. Sie bezahlen dafür in der ganzen Schweiz einen Beitrag von 110 Franken.
  • Die Mitgliedschaft bei mediservice vsao-asmac kostet in Kombination mit einer vsao-Mitgliedschaft nur 25 Franken mehr.
  • Wenn Sie unserem Verband bis 30. Juni eines Kalenderjahrs beitreten, wird der ganze Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt, beim Beitritt ab 1. Juli die Hälfte. Diese Regelung gilt sowohl für den Sektionsbeitrag als auch für jenen des Dachverbands. Wir führen zudem das Inkasso des Mitgliederbeitrags von mediservice vsao-asmac durch.

Mitgliederbeiträge 2026

SektionAktivmitgliedTotale Kosten pro Jahr (ohne mediservice)PassivmitgliedTotale Kosten pro Jahr (ohne mediservice)
Zentralbeitrag (obligatorisch)130110
mediservice vsao-asmac (optional)2525
Sektionsbeiträge
Aargau
8021050160
Basel130260110220
Bern10023080190
Freiburg (ASMAF)5018050160
Genf (AMIG)9022050160
Graubünden (VSAOGR) / Liechtenstein11024090200
Jura7020035145
Neuenburg (AMINE)10023060170
Solothurn* 100* 23040150
St. Gallen/Appenzell 13626668178
Tessin (ASMACT)11024090200
Thurgau11024040150
Waadt (ASMAV)9022055165
Wallis (ASMAVal)6019050160
Zentralschweiz (LU, NW, OW, GL, ZG, SZ, UR)10023040150
Zürich/Schaffhausen 130260100210
MedizinstudierendeKostenlosKostenlosKostenlosKostenlos
Zahnärzt:innen
Tierärzt:innen
110110

(* = Nettobeitrag nach Abzug des Solidaritätsbeitrages von CHF 48.–)

Beitragsrechnung

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihre jährliche Beitragsrechnung bzw. Ihre Mitgliedschaft in einem kurzen Dokument zusammengestellt. Sie finden diese sowie weitere wissenswerte Punkte auch in unserer Rubrik «Fragen und Antworten».

Ihre Beitragsrechnung: Das müssen Sie wissen

Es ist sinnvoll, dass Sie bei derjenigen vsao-Sektion Mitglied sind, in deren Einzugsgebiet sich Ihre Arbeitsstelle befindet. So werden Sie mit den richtigen Informationen bedient. Um die Sektion zu wechseln, genügt eine kurze, schriftliche Mitteilung an das Zentralsekretariat des Dachverbands.

Bei einem Sektionswechsel, der bis zum 31. Januar des Kalenderjahres erfolgt, wird Ihnen als Mitglied der Sektionsbeitrag der neuen Sektion in Rechnung gestellt. Nach dem 31.Januar bezahlen Sie noch den Sektionsbeitrag der bisherigen Sektion. Die Mitgliedschaft in der neuen Sektion besteht jedoch bereits ab Zuteilung zu dieser.

In begründeten Ausnahmefällen, in denen eine rechtzeitige Meldung nicht zumutbar war (z. B. aus gesundheitlichen Gründen), kann eine Rechnung nachträglich korrigiert und der Sektionsbeitrag der neuen Sektion in Rechnung gestellt werden.

Aktivmitglieder sind bei uns Personen mit schweizerischem oder gleichwertigem Arztdiplom, die in einem Angestelltenverhältnis eine Tätigkeit im Gesundheitswesen ausüben, und Studierende der Medizin, die der swimsa angehören. Als Passivmitglieder führen wir selbständig erwerbende und pensionierte Ärztinnen und Ärzte.

Unter klar definierten Voraussetzungen kann der Mitgliederbeitrag des Dachverbands im Einzelfall reduziert werden (Art. 13 vsao-Statuten). Die Ausführungsbestimmungen hierzu sind in Art. 7.2 der Geschäftsordnung festgelegt. Ein Gesuch für die Reduktion bzw. den Erlass des Mitgliederbeitrags ist in der Regel jeweils jährlich und schriftlich bei unserem Zentralsekretariat einzureichen, dies bis spätestens am 31. Januar des laufenden Jahres. Ausnahme: Für Beitritte nach nach dem 31. Januar gilt eine Frist von einem Monat nach Beitrittsdatum.
Über die Gesuche entscheidet das Zentralsekretariat. Die Reduktion der Mitgliederbeiträge der Sektionen liegt in deren Kompetenz. Die Sektionen können diese jedoch an den Dachverband delegieren. Das Antragsformular mit den Reduktionsmöglichkeiten finden Sie hier.

Der Austritt aus dem vsao ist, soweit er nicht mit einem Wechsel der Basisorganisation für die FMH-Mitgliedschaft zusammenhängt, nur per Ende eines Kalenderjahres möglich. Er hat schriftlich (E-Mail oder Post) zu erfolgen.

Beim Wechsel der Basisorganisation vom vsao in eine kantonale Ärztegesellschaft können Sie jedoch einen Austritt unter dem Jahr beantragen. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Der Antrag muss im gleichen Jahr gestellt werden, in dem der Eintritt in die kantonale Ärztegesellschaft erfolgt.
  • Dem Antrag ist eine schriftliche, definitive Aufnahmebestätigung der kantonalen Ärztegesellschaft beizulegen.
  • Der Austritt erfolgt per Ende des Quartals, in dem der fristgerechte Kündigungsantrag eingereicht wurde und der Beitritt in die kantonale Ärztegesellschaft erfolgt ist.
  • Allfällige Rückerstattungen bereits geleisteter Mitgliederbeiträge erfolgen per Austrittsdatum.

Bitte beachten Sie bei Austritten zudem Folgendes:

  • Gemäss den FMH-Statuten ist es für FMH-Mitglieder zwingend, einer Basisorganisation anzugehören. Daher müssen FMH-Mitglieder, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, grundsätzlich auch Mitglied des vsao sein (Ausnahmen bilden unter anderem Leitende Ärztinnen und Ärzte und Chefärztinnen und -ärzte. Bei diesen bestimmt die FMH die Basisorganisation).
  • Ein Austritt aus dem vsao hat zur Folge, dass Sie nicht mehr von den zahlreichen Vorteilen der Mitgliedschaft bei uns profitieren können.