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Diskriminierung und sexuelle Belästigung

Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz: Sie sind nicht allein!

Betroffene müssen Diskriminierung nicht hinnehmen – und müssen auch nicht allein damit umgehen. Oft sind Betroffene unsicher, ob das Erlebte bereits als Belästigung gilt. Ob sexuelle Belästigung, Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Lebensform oder einer anderen persönlichen Eigenschaft: Wichtig ist, wie die betroffene Person das Verhalten einer belästigenden Person empfindet – war das Verhalten erwünscht oder unerwünscht? Der vsao unterstützt Ärzt:innen und Interessierte mit Informationen und konkreten Hilfeleistungen.

Im Gesundheitswesen ein unterschätztes Phänomen

Sexuelle Belästigung, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung sind im Gesundheitswesen leider weit verbreitet: Die Mental Health of Nurses and Doctors (MeND)-Umfrage der WHO/Europa (Oktober 2024 bis April 2025) zeigte, dass ein Drittel der befragten Ärzt:innen und Pflegefachpersonen in Europa im letzten Jahr Mobbing oder gewalttätige Drohungen erlebte und 10% körperliche Gewalt oder sexuelle Belästigung. In einer Studie des Universitätsspitals Lausanne (CHUV) in Zusammenarbeit mit dem vsao gaben 2025 31.3 Prozent der Ärzt:innen an, bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt zu haben. Das sind eindeutig zu viele.

Betroffene haben das Recht, sich zu wehren. Arbeitgeber sind verpflichtet, zu handeln und Täter machen sich strafbar: Der vsao setzt sich für eine konsequente Nulltoleranz gegenüber allen Formen von Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing ein. Die Ärztekammer der FMH hat auf Antrag des vsao im Juni 2026 sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing in der Standesordnung  ausdrücklich als Verstösse aufgeführt.

31.3% der Ärzt:innen haben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt – rund 47% der Belästigungen wurden dabei von ärztlichen Kolleg:innen verübt (Quelle: Studie CHUV)

Sexuelle Belästigung hat einen starken negativen Effekt auf das Wohlbefinden und die mentale Gesundheit der Betroffenen. Quelle: WHO Mental Health Report)

Weniger als 20% aller Betroffenen meldet sich bei Vorgesetzten, Vertrauenspersonen oder dem HR des Arbeitsplatzes (Quelle: SECO, Studie zu sexueller Belästigung)

Anlauf- und Beratungsstellen

Grundsätzlich ist es ratsam, bei einem Vorfall zuerst Anlauf- und Meldestelle des eigenen Arbeitgebers zu kontaktieren. Der Umgang mit konkreten Fällen ist in jedem Spital anders. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz diverse Institutionen oder Stellen, die kontaktiert werden können.

Weitere Links und Dokumente

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