Arbeitsgesetz
Allgemeines
Zu unseren Hauptanliegen zählen legale, zeitgemässe Arbeitsbedingungen für junge Ärztinnen und Ärzte. Deshalb kämpfen wir für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Es schützt die Arbeitnehmenden durch Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten sowie den Gesundheitsschutz. Schwangeren Frauen, stillenden Müttern und Jugendlichen bietet es zudem einen Sonderschutz.
Ärztinnen und Ärzte
Assistenzärztinnen und -ärzte unterstehen seit 2005 dem Arbeitsgesetz. Dies gilt immer – also selbst wenn der Betrieb, in dem sie beschäftigt sind, dem Gesetz nicht unterstellt ist.
Bei Oberärztinnen und -ärzten werden die Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeiten angewendet, sofern der Arbeitgeber unter das Arbeitsgesetz fällt. Der Betrieb untersteht nur dann nicht dem Arbeitsgesetz, wenn er zur kantonalen oder kommunalen Verwaltung gehört. Das Arbeitsgesetz bezieht sich deshalb in fast allen Spitälern der Schweiz auch auf die Oberärzteschaft.
Ausnahmen
Arbeitnehmende, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, fallen nicht unter das Arbeitsgesetz. Entscheidend ist dabei, dass ihre Funktion weitreichende Kompetenzen in betriebswirtschaftlicher und personalrechtlicher Hinsicht beinhaltet.
Bei Fragen, z. B. auch zur nach Kanton/Arbeitsort und Arbeitgeber unterschiedlichen Entlöhnung, helfen Ihnen unsere Sektionen gerne weiter.
Arbeitszeiten
Ausgangslage
Die Missstände bei den Arbeitsbedingungen junger Ärztinnen und Ärzte halten an. Zugleich will die grosse Mehrheit weniger arbeiten. Dies zeigen sowohl unsere Studien (siehe hier) als auch eine Umfrage von Assistenzärztinnen und -ärzten aus dem Raum Basel. Im Vordergrund steht dabei eine 42-Stunden-Woche.
In einer breit abgestützten Arbeitsgruppe sind nun Lösungen entstanden, um das Arbeitsgesetz besser durchzusetzen, die ärztliche Weiterbildung zu stärken und die Arbeitszeiten zu senken.
All das wollen wir
Unser Vorgehen ist zweigleisig:
- Einerseits setzen wir auf zusätzliche Massnahmen, um die Situation im Arbeitsalltag konkret und kurzfristig zu verbessern.
- Anderseits haben wir uns ein Ziel für die Arbeitszeitreduktion gesetzt.
Konkret heisst das:
- Missstände melden
Dafür stellen wir neu ein Formular zur Verfügung. Sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder können uns damit online Verstösse gegen das Arbeitsrecht und/oder die Vereinbarungen zur ärztlichen Weiterbildung mitteilen. Im Normalfall nehmen wir im Zentralsekretariat die Mitteilung entgegen und erörtern mit der meldenden Person und der betroffenen Sektion die nächsten Schritte. Wenn die meldende Person allerdings nicht will, dass ihre Information an die Sektion oder sonst an Dritte geht, können wir nicht direkt aktiv werden. Die Meldung fliesst dann lediglich in allgemeiner Form in unsere Verbandsarbeit ein. - Elektronische Zeiterfassung
Wir haben eine klare Haltung: Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Arbeitszeiten wahrheitsgetreu und nachvollziehbar elektronisch erfassen können. Was heute noch keineswegs überall Standard ist, aber auch eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitszeitreduktion. Deshalb planen wir eine Erhebung bei allen Kliniken/Spitälern in der Schweiz. Wir wollen die heutige Situation bei der Zeiterfassung flächendeckend klären, einschliesslich der Steuerungs-, Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten durch die Mitarbeitenden und/oder Vorgesetzten. Aufgrund der Ergebnisse werden wir verbandsintern und mit den zuständigen Bundes- bzw. kantonalen Behörden die weiteren Schritte prüfen. - Anspruch auf Weiterbildung
Zentral ist, die Rechte der jungen Ärztinnen und Ärzte gemäss Weiterbildungsprogramm, -konzept und -vertrag einzufordern. Die Mittel dazu reichen von Gesprächen mit den Weiterbildungs- und Klinikverantwortlichen vor Ort bis zu Anzeigen und politischem Druck. Als genauso wichtig erachten wir aber die Förderung von Weiterbildungsangeboten. Die ganze Weiterbildungsstelle muss auf die Weiterbildung ausgerichtet sein. Lehre und Betreuung sind auch ausserhalb der strukturierten Weiterbildung angemessen zugewährleisten.Beispiele für unsere Massnahmen und Absichten:
- Dank unserer Initiative muss jede Weiterbildungsstätte neu in ihrem Weiterbildungskonzept bestätigen, dass sie Assistenzärztinnen und -ärzten pro Woche mindestens 4 Stunden strukturierte Weiterbildung anbietet – ein wichtiger Meilenstein! Nun geht es darum, diese Vorgabe in alle Weiterbildungsprogramme aufzunehmen.
- Die strukturierte Weiterbildung soll bei der Zeiterfassung separat ausgewiesen und nicht durch Arbeitszeit ersetzt werden können. In einem Schreiben an die kantonalen Arbeitsinspektorate hat das SECO im November 2022 klar festgehalten, dass die für die berufliche Weiterbildung aufgewendete Zeit für Assistenzärztinnen und -ärzte als Arbeitszeit zählt. «Die Stunden der strukturierten Weiterbildung müssen in der Arbeitszeiterfasssung dokumentiert […] werden […]».
- Wir möchten die Visitationen der Weiterbildungsstätten stärken (mehr vsao-Visitatorentreffen, zusätzliche Schulung/verbandsinterne Kommunikation, Entwicklung einer Checkliste zu den für uns wichtigen Positionen/Botschaften/Ziele).
- Die jährliche Umfrage des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) bei den Assistenzärztinnen/-ärzten ist weiterzuentwickeln, um unabhängigere und zuverlässigere Bewertungen zu erhalten.
- Regionale und nationale Online-Angebote sind im Rahmen von Weiterbildungsverbänden auszubauen. Davon profitieren insbesondere kleinere Kliniken und Spitäler mit begrenzten eigenen Ressourcen. Pilotprojekte und die Sammlung bzw. Verbreitung guter Beispiele leisten dabei Unterstützung.
- Die Einstellung bei den Leitungen der Spitäler und Weiterbildungsstätten, dass gute Weiterbildung nicht nur geschuldet ist, sondern sich lohnt, muss noch mehr wachsen. Denn die Vorteile liegen auf der Hand: gute Assistenzärztinnen und -ärzte, einfachere Rekrutierung/genügend Nachwuchs, weniger Wechsel, weniger Probleme.
- Die 42-Stunden-PLUS-Woche
Wir haben für eine merkliche Senkung der Arbeitszeiten zwei Zielwerte festgelegt, welche die unterschiedlichen Aufgaben/Rollen der vsao-Mitglieder sowie die heutigen arbeitsvertraglichen Regelungen berücksichtigen:- Assistenzärztinnen und -ärzte: 42 Stunden wöchentliche Dienstleistung an der Patientin/am Patienten plus 4 Stunden strukturierte Weiterbildung
- Oberärztinnen und -ärzte: 42 Stunden wöchentliche Dienstleistung an der Patientin/am Patienten plus Fortbildung (was im Minimum 10 Arbeitstagen/80 Credits pro Jahr entspricht)
Aktuell beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit für das Gesundheitspersonal, aber auch für zahlreiche weitere Berufsgruppen 50 Stunden. Eine Senkung dieser Obergrenze im Arbeitsgesetz ist politisch chancenlos. Stattdessen wollen wir, dass die Spitäler die Arbeitszeiten wie die meisten anderen Arbeitgeber nicht mehr an der gesetzlichen Obergrenze planen, sondern klar darunter. Was sich unter anderem durch eine Entlastung unserer Mitglieder von unnötiger Bürokratie sowie die Verbesserung von Planung und Abläufen erreichen lässt.
Im ersten Schritt prüfen wir, welche Kliniken und Spitäler aktuell eine wöchentliche Sollarbeitszeit von unter 50 Stunden haben. Wir suchen namentlich Beispiele,
- wie die Arbeitszeiten für die Assistenz- und Oberärztinnen/-ärzte bereits gezielt gesenkt und/oder
- Massnahmen zur Verbesserung von Angebot und Nutzung der Weiterbildung ergriffen worden sind.
Solche guten Beispiele wollen wir dann nutzen, um im Dialog mit den Klinik- bzw. Spitalverantwortlichen die schlechten anzugehen. Dass sich Verbesserungen nicht von heute auf morgen erreichen lassen, ist uns aufgrund der von unseren Sektionen in kantonalen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) hart errungenen Fortschritte bewusst. In erster Linie bedarf es eines Umdenkens in den Chefetagen der Kliniken und Spitäler. So sehr wir deren Probleme bezüglich Kosten und Organisation verstehen: Ein Minus bei den Arbeitszeiten bedeutet ein Plus an Ärztinnen und Ärzten, die ihrem Beruf mit Herzblut treu bleiben – weil sie zufrieden sind, gesund bleiben und ihre Patientinnen und Patienten optimal versorgen können.
In unserem Newsletter, den sozialen Medien, hier und im «vsao Journal» berichten wir regelmässig über den Stand der Arbeiten. Besonderes Gewicht kommt dabei der Information der jungen Ärztinnen und Ärzte über ihre Rechte und unsere Themenschwerpunkte zu. Letztere greift auch unser aktuelle Mitgliederkampagne auf.