Das Modell PEP
Pragmatisch, einfach, pauschal
Bund und Kantone wollen die ärztliche Weiterbildung auch mit der neuen Spitalfinanzierung sicherstellen (Modell DRG: diagnosebezogene Fallgruppen, in Kraft seit 1. Januar 2012).
Sie haben dazu im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» das Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) verabschiedet. Es entstand in einer Themengruppe der BAG-Plattform «Zukunft ärztliche Bildung», an der wir beteiligt waren. Kern des Modells: Grundsätzlich sollen alle Spitäler und Kliniken auf der Spitalliste verpflichtet werden, die ihren Möglichkeiten entsprechende Anzahl Assistenzärztinnen und -ärzte weiterzubilden. Die genaue Zahl der Weiterbildungsstellen ist in den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen festzulegen.
«PEP» sieht vor, dass die Kantone die Weiterbildung mit einer Pauschalzahlung pro Kopf und Jahr unterstützen, wobei die Auszahlung der Beiträge von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien abhängt. In diesem Sinn hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im November 2014 eine Vereinbarung verabschiedet. Diese interkantonale Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) trat in Kraft, nachdem im Januar 2022 das dafür nötige Quorum von 18 beigetretenen Kantonen erreicht worden wa.
Die WFV legt den Mindestbeitrag fest, mit dem sich die Standortkantone an den Kosten der Spitäler für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten beteiligen. Für das Jahr 2023 beträgt der Mindestbeitrag pro Jahr und Ärztin/Arzt 15’000 Franken.