Suche

Weiterbildung zählt als Arbeitszeit

In einem Schreiben an die kantonalen Arbeitsinspektorate hat das SECO klar festgehalten, dass die von Assistenzärztinnen und -ärzten für die berufliche Weiterbildung aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zählt. Das SECO weist explizit darauf hin, dass die Stunden der strukturierten Weiterbildung entsprechend auch in der Arbeitszeiterfassung dokumentiert werden müssen. Dies ist aus Sicht des vsao auch im Interesse der Arbeitgebenden, die so belegen können, dass sie ihrer Pflicht zur Weiterbildung nachkommen. (Bild: JackF/Adobe Stock)