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Unterversorgung verhindern

Seit Anfang Jahr müssen Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben und über gute Kenntnisse einer Amtssprache verfügen, um zulasten der OKP arbeiten zu können. Die SGK-N möchte nun bestimmte Ausnahmen erlauben, um Unterversorgung zu verhindern. Der vsao befürwortet sowohl die Regelung wie auch die Ausnahmebestimmung und hat entsprechend Stellung genommen. (Bild: gpointstudio/Adobe Stock)