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Neues zu den Höchstzahlen

Klar ist: Seit Anfang Jahr sind die Kantone für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Unklar ist, wie sie dabei genau vorgehen wollen – und sollen. Zum Beispiel beim Festlegen von Höchstzahlen. Als Basis dafür sollen regionale Versorgungsgrade dienen. Die Art, wie man diese nun herleiten will, sorgt bei uns allerdings für grosse Fragezeichen. (Bild: pressmaster/Adobe Stock)