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Kategorie-Archiv: Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Von unbezahlter Arbeit bis zum Arbeitsgesetz von heute

Wusstest du, dass der vsao massgeblich dafür sorgte, dass das Arbeitsgesetz auch für Assistenz- und Oberärzt:innen gilt – und dass unser Vorgänger vor Jahrzehnten dafür kämpfte, dass Ärzt:innen überhaupt Lohn erhielten? Bis in die 1940er-Jahre arbeiteten viele gratis oder für einen sehr tiefen Lohn. Diese Geschichte prägt bis heute, wofür sich der vsao einsetzt: für die Einhaltung der 50-Stunden-Grenze, geregelte Ruhezeiten und die Reduktion der Arbeitszeit mit der 42+4-Stunden-Woche. Es gibt aber auch konkrete, handfeste Angebote, von denen Mitglieder im vsao profitieren: zum Beispiel kostenlose Rechtsberatung, persönliche Karriereberatung, Dienstplanberatung für Spitäler, vergünstigte Teilnahme an Workshops oder der Laufbahnkongress medifuture. (Bild: miss irine)

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vsao Beitragsrechnung wird neu per Mail verschickt

Zum ersten Mal in der Geschichte des vsao verschicken wir die vsao-Beitragsrechnung 2026 per E-Mail. Dies erlaubt es uns, Ressourcen zu sparen und effizienter zu arbeiten. Ab dem 10. Februar erhalten vsao-Aktivmitglieder die Rechnung als Anhang vom Absender auf die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte prüfen Sie gegenfalls Ihren Spam-Ordner und melden Sie sich via Kontaktformular oder Mutationsformular bei uns, falls Ihre E-Mail-Adresse sich letztens geändert hat. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und werden uns auch in diesem Jahr mit voller Kraft und Energie für die Interessen der Assistenz- und Oberärzt:innen einsetzen. (Bild: bancha)

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Reminder Beitragsreduktionen, Mutationen und Sektionswechsel

Im Januar versendet der vsao jeweils die Jahresrechnungen für die Mitgliederbeiträge. Der Rechnungsbetrag ist auch abhängig von der Sektionszugehörigkeit. Wir möchten administrativen Mehraufwand durch nachträgliche Änderung von Rechnungen möglichst vermeiden. Darum: meldet uns eure Sektionswechsel, Beitragsreduktionsgesuche und andere Mutationen für das Jahr 2025 bis spätestens Ende Januar 2025. Zudem bitten wir darum, auch einen allfälligen Wechsel des Arbeitsplatzes zu melden. Besten Dank für die Mithilfe! (Bild: Creative studio)