In beiden Begehren sahen wir die Gefahr, dass die davon Betroffenen zu lange und mit zu kurzen Ruhezeiten arbeiten – gerade auch junge Ärztinnen und Ärzte, bei denen Verstösse gegen die entsprechenden Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz nach wie vor zum Berufsalltag gehören (siehe unter «Medien und Publikationen» die Rubrik «Studien und Umfragen»). Dadurch schaden sie ihrem Sozialleben genauso wie ihrer Gesundheit.
 
Nach geballtem Widerstand haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen ganzen und einen halben Sieg errungen: In der Herbstsession 2019 ist die Lockerung der Arbeitszeiterfassung beerdigt worden. Noch zur Diskussion steht das Jahresarbeitszeitmodell. Immerhin soll die Aufweichung der Regeln für Höchstarbeits- und Ruhezeiten sowie Sonntagsarbeit nun nicht mehr im Arbeitsgesetz erfolgen – sondern auf dem Verordnungsweg und beschränkt auf gewisse Branchen. Was das grundsätzliche Problem nicht löst und uns anspornt, weiter für faire Arbeitsbedingungen zu kämpfen!