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Karte der Sollarbeitszeiten

Unsere Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Sollarbeitszeiten in Schweizer Spitälern. Die auf der Karte dargestellten Sollarbeitszeiten decken etwa 90% aller Assistenzarztstellen in der Schweiz ab.

Die angegebenen Zeiten entsprechen der wöchentlichen Sollarbeitszeit bei einem 100% Pensum. Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden können davon abweichen. Mit dieser Karte schaffen wir einen Überblick darüber, welche Spitäler immer noch an der 50-Stunden-Woche festhalten und welche bereits davon weggekommen sind. Bei einigen Spitälern stehen auch noch weitere Angaben zu Arbeitsbedingungen zur Verfügung. 

Bei der Karte der Assistenzärzt:innen wird berücksichtigt, dass die strukturierte Weiterbildung gemäss Art. 41 der Weiterbildungsordnung (WBO) des SIWF – im Umfang von vier Stunden pro Woche – als Arbeitszeit im Sinne von Art. 13 Abs. 4 ArGV 1 gilt. Dementsprechend gilt: Wenn beispielsweise eine wöchentliche Sollarbeitszeit von 46 Stunden inklusive Weiterbildung festgelegt ist, wird auf der Karte eine Sollarbeitszeit von 46 Stunden ausgewiesen. Ist die wöchentliche Sollarbeitszeit hingegen mit 46 Stunden exklusive Weiterbildung definiert, wird auf der Karte eine Sollarbeitszeit von 50 Stunden angegeben.

Die Spitäler sind je nach vertraglicher Situation in vier Kategorien eingeteilt:

Die Sollarbeitszeit beträgt weniger als 46 Stunden pro Woche.

Es gilt die 42+4-Stunden-Woche oder eine 46-Stunden-Woche.

Die Sollarbeitszeit beträgt 47 bis 50 Stunden pro Woche.

Spezialfälle, bei denen spezielle Regelungen bzgl. der Arbeitszeit, Weiterbildungszeit oder Ferien gelten und/oder die Sollarbeitszeit nicht in allen Abteilungen gleich ist.

Die exakten Bestimmungen zur Sollarbeitszeit sind in der jeweils verlinkten Quelle (sofern vorhanden) auffindbar. Weitere Informationen wie Weiterbildungskonzepte, Anzahl Stellen und Teilzeit der einzelnen Weiterbildungsstätten finden Sie im SIWF-Register oder bei der Umfrage Assistenzärztinnen und -ärzte des SIWF.

  • Assistenzärzt:innen
  • Oberärzt:innen

 

Die auf dieser Karte dargestellten Informationen werden zu Informations- und Transparenzzwecken veröffentlicht. Der vsao lehnt jede Verantwortung für eine Nutzung oder Interpretation der Daten ab, die über deren beschreibenden Charakter hinausgeht.

Angaben eines Spitals einreichen

Die Karte ist nicht vollständig, wird aber laufend ergänzt und aktualisiert. Über das Formular unten können die Arbeitszeiten in weiteren Spitälern gemeldet werden. Gerne nehmen wir über dieses Formular auch Hinweise auf allfällige Fehler oder Falschangaben in der Karte entgegen. Falls Sie Missstände oder Probleme bei Ihrem Arbeitsplatz melden möchten, bitten wir Sie, stattdessen die vsao-Meldestelle zu benutzen.

Grundlagen und Rechtsberatung