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Gesamtarbeitsvertrag

Was ist ein GAV?

Die Basis des Einzelarbeitsvertrags

Gesamtarbeitsverträge (GAV) werden zwischen Arbeitgebern bzw. deren Organisationen und Arbeitnehmerverbänden geschlossen. Sie sind wichtige Garanten für zeitgemässe und faire Arbeitsbedingungen. Denn sie regeln Fragen, zu denen sich das Arbeitsgesetz nicht äussert – etwa die Entlöhnung oder Teilzeitanstellungen – und bilden so die Grundlage für Ihren persönlichen Arbeitsvertrag.

Der Inhalt eines GAV gliedert sich normalerweise in zwei Teile:

  • Bestimmungen über die Arbeitsbedingungen, insbesondere über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse (normativer Teil);
  • Bestimmungen über die Beziehungen, d. h. über Rechte und Pflichten der GAV-Parteien untereinander (schuldrechtlicher Teil).

Für Sie als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ist der normative Teil wichtiger. Hat es in Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag Regelungen, die dem Gesamtarbeitsvertrag widersprechen, kommen diese nur zum Tragen, wenn sie für Sie besser sind.

Wo gilt ein GAV?

Es kommt drauf an

Gesamtarbeitsverträge können für die ganze Schweiz oder nur regional abgeschlossen werden. Für die Ärzteschaft gibt es derzeit nur das Zweite. Solche GAV beziehen sich jedoch ausschliesslich auf Spitäler und deren Angestellte, die ihn unterzeichnet haben (bei Ihnen als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer stellvertretend die Berufsverbände).

In welchen Kantonen Gesamtarbeitsverträge existieren, erfahren Sie von unseren Sektionsjuristinnen und -juristen (siehe Seite Rechtsberatung).