Herzliche Gratulation: Das Staatsexamen ist geschafft – nun folgt der Einstieg ins Berufsleben mit vielen neuen Fragen. Auf dieser Website bieten wir Orientierung und Infos rund um die Themen Weiterbildung, Berufseinstieg, Karriere und Stellensuche und vieles mehr.
Weiterbildung verstehen und planen
Das Medizinstudium vermittelt die Grundlagen des Arztberufs. Anschliessend beginnt die Weiterbildung zum Erwerb eines eidgenössischen Facharzttitels. Dieser ist die Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung, zum Beispiel in einer Praxis oder als Oberärzt:in im Spital. Für den Erwerb des Facharzttitels müssen Ärzt:innen Arbeitserfahrung sammeln, die sie sich anschliessend an ihren Facharzttitel anrechnen können. Es gilt, frühzeitig zu überlegen, was man machen möchte und wo man dies machen könnte.
Das Schweizerische Institut für die ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF ist zuständig für die meisten Aspekte dieser Phase. Die Weiterbildungsverordnung (WBO) regelt die Grundsätze der ärztlichen Weiterbildung und die Voraussetzungen für den Erwerb von eidgenössischen und privatrechtlichen Weiterbildungstiteln. Die Wegleitung für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz des SIWF bietet einen ersten guten Überblick. Unten findet Ihr weitere Informationen zu den einzelnen Aspekten der ärztlichen Weiterbildung.
Für angehende Ärzt:innen in der Schweiz stehen 45 Facharzttitel zur Auswahl. Dauer, Aufbau und Anforderungen an die Weiterbildung sind je nach Facharzttitel unterschiedlich. Diese Anforderungen sind im jeweiligen Weiterbildungsprogramm definiert.
Es lohnt sich, die Weiterbildungsprogramme, und dort insbesondere Ziffer 2, in der die Voraussetzungen für den Titelerwerb geregelt sind, genau zu studieren. Frühestens drei Monate vor dem Abschluss der letzten Weiterbildungsperiode kann beim SIWF im eLogbuch der Facharzt- oder Schwerpunkttitel beantragt werden.
Bei der Auswahl eines Facharzttitels auf der Website des SIWF werden rechts zahlreiche nützliche «Grundnormen für Alle Facharzttitel» aufgelistet, welche weiterführende Fragen beantworten.
Die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin erfolgt an anerkannten Weiterbildungsstätten. Das sind Spitäler bzw. deren Abteilungen und Stationen, Kliniken, Praxen und weitere in der Medizin tätige Institutionen, die spezielle Kriterien erfüllen und vom SIWF akkreditiert werden müssen. Im SIWF Register sind alle wichtigen Informationen über die in jedem Fachgebiet anerkannten Institutionen abrufbar. Das SIWF führt auch jährlich eine Umfrage durch, bei der Assistenzärzt:innen zu Ihrer Weiterbildungsstätte befragt werden und diese bewerten können. Jede Weiterbildungsstätte muss auch ein Weiterbildungskonzept erarbeiten, in dem sie festhält, wie genau sie die Lerninhalte des Weiterbildungsprogramm vermitteln.
Wichtig: Bei jeder neuen Stelle die Anerkennung und die Kategorie der Weiterbildungsstätte im Hinblick auf das gewählte Weiterbildungsprogramm prüfen. Bei jeder Anstellung einen schriftlichen Weiterbildungsvertrag sowie die aktuellste Version des Weiterbildungskonzepts verlangen. Das SIWF stellt dafür einen Muster-Weiterbildungsvertrag zur Verfügung.
Das eLogbuch ist eine Online-Plattform des SIWF. In dieser dokumentieren Ärzt:innen digital und an einem zentralen Ort alle abgeschlossenen Weiterbildungsinhalte des von Ihnen gewählten Weiterbildungsprogramms. Das Tool ermöglicht es, die verschiedenen Anstellungen zu erfassen, die Assistenzärzt:innen durchlaufen. Pro Weiterbildungsperiode kann das unterschriebene SIWF-Zeugnis hochgeladen werden, mit dem die Leitung der Weiterbildungsstätte die Weiterbildungsperiode sowie die erbrachten Leistungen und Lernfortschritte jährlich bestätigt.
Tipp: Direkt zu Beginn der Weiterbildung registrieren und die Fortschritte regelmässig dokumentieren. Vor dem Ende einer Weiterbildungsperiode das unterschriebene SIWF-Zeugnis dafür anfordern und anschliessend direkt im eLogbuch hochladen.
Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit absolviert werden. Verlangt wird mindestens ein 50 Prozent-Pensum. Für bis zu insgesamt zwölf Monate sind aber auch Pensen zwischen 20 und 50 Prozent anrechenbar (Stand 2026). Mehr Infos bietet die entsprechende Website des SIWF. Die Weiterbildung in Teilzeit wird anteilsmässig angerechnet. Das bedeutet, dass sich die Weiterbildungszeit je nach Pensum verlängert. Wer z.B. mit einem Pensum von 50% arbeitet, muss zwei Jahre tätig sein, damit ein Jahr Weiterbildung zu 100% angerechnet werden kann.
Es ist möglich, einen Teil der Weiterbildung im Ausland zu absolvieren. Nicht jede Weiterbildungsperiode und jede Anstellung im Ausland wird automatisch angerechnet – das SIWF prüft die Anrechenbarkeit individuell. Eine Voranfrage bei der Titelkommission des jeweiligen Fachgebietes sollte unbedingt vor der Planung des Aufenthaltes gemacht werden. Ausländische Behörden verlangen oft eine Diplombestätigung oder ein Certificate of Good Standing, das beim SIWF beantragt werden kann.
Die bezahlten und vertraglich geregelten Ferientage gehören zur Weiterbildungszeit dazu. Im SIWF-Zeugnis ausgewiesene, unverschuldete Abwesenheiten – wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Vaterschaft, Militär- oder Zivildienst – müssen nicht nachgeholt werden, sofern sie pro Fach und Jahr acht Wochen nicht überschreiten. Längere Abwesenheiten sind nachzuholen. Unbezahlter Urlaub zählt nicht als Weiterbildungszeit und wird immer abgezogen.
Schwangerschaft und Mutterschaft können ausserhalb einer Weiterbildungsperiode an die Weiterbildung angerechnet werden. Dies ist für eine beschränkte Dauer und nur unter bestimmten Umständen möglich. Es empfiehlt sich, dies frühzeitig direkt beim SIWF abzuklären. Unter gewissen Bedingungen müssen Beurlaubungen nicht nachgeholt werden, etwa, wenn sie wegen einer ergänzenden Weiterbildung im gleichen Fachgebiet geschehen.
- Genauere Informationen, auch zu Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub, stehen in Artikel 31 der WBO.
- Der Auslegungstext des SIWF präzisiert weitere Aspekte zum Thema Absenzen und Beurlaubungen.
Karriere und Stellensuche
In der Schweiz müssen Ärzt:innen ihre Weiterbildung selbstständig planen und die Stellen als Assistenzärzt:innen dementsprechend selbst suchen. In gewissen Regionen und Fachgebieten gibt es Programme, bei denen Ärzt:innen sich einmal bewerben und dann zwischen verschiedenen Stellen und Arbeitgebern rotieren und wechseln. Für die Stellensuche bietet Medicus eine grosse Auswahl an Stellenausschreibungen.
medifuture
Der jährliche Laufbahnkongress medifuture des vsao richtet sich an Studierende und Ärzt:innen in Weiterbildung und bietet einen breiten Überblick über verschiedene Fachgebiete, Arbeitgeber und Karrierewege. Neben Referaten und Podiumsgesprächen besteht in der grossen Ausstellung die Möglichkeit, direkt mit zahlreichen Spitälern und Fachgesellschaften in Kontakt zu treten und sich mit erfahrenen Kolleg:innen auszutauschen.
Coach my Career
Das Mentoringprogramm Coach my Career wird gemeinsam von FMH, VLSS, vsao, mfe, swimsa und SIWF getragen. Es bringt Ärzt:innen in Weiterbildung mit erfahrenen Kolleg:innen zusammen, die bei der Karriereplanung und der Wahl des Fachgebiets unterstützen. In einem oder mehreren Gesprächen können Fragen zur Fachgebietswahl, zur Karriereplanung oder zur Ausrichtung auf Spital, Praxis oder Forschung besprochen werden.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsgesetz gilt für alle Assistenzärzt:innen und praktisch alle Oberärzt:innen und schützt im Beruf vor gesundheitlichen Risiken. Das Arbeitsgesetz und dessen Bestimmungen haben einen grossen Einfluss auf den Arbeitsalltag der Ärzteschaft – entsprechend ist es nützlich, dieses genauer zu kennen.
Das Arbeitsgesetz
Das Arbeitsgesetz limitiert die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden und die maximale Überzeit pro Jahr auf 140 Stunden.
- Als Überzeit werden die Stunden bezeichnet, welche über die Limite von 50 Stunden pro Woche geleistet werden.
- Überstunden dagegen sind die Stunden, welche über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet werden, bis zu maximal 50 Stunden.
Darüber hinaus enthält das Arbeitsgesetz zwingende Bestimmungen namentlich zu Tages-, Abend- und Nachtarbeitszeiten, Pikettdiensten und Ruhezeiten. Ebenfalls gelten die vier Stunden strukturierte Weiterbildung pro Woche als Arbeitszeit Unsere
Ihre Rechte im Vertrag
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich verbindlich abgeschlossen werden. Wir empfehlen aber eine schriftliche Vereinbarung. Vor Vertragsabschluss empfiehlt es sich, die geltenden Spitalreglemente und einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu prüfen. Diverse Aspekte wie Lohn und Vertragsbeginn müssen im Arbeitsvertrag geregelt werden. Weiter muss jede:r Assistenzärzt:in einen Weiterbildungsvertrag mit der Weiterbildungsstätte eingehen. Die Karte der Sollarbeitszeiten des vsao bietet einen Überblick über in der Schweiz üblichen Sollarbeitszeiten.
Ihre Rechte als vsao-Mitglied
vsao-Mitglieder erhalten von den vsao-Sektionsjurist:innen kostenlose Rechtsberatung – wir stehen zur Verfügung!
Beruf und Privatleben
Datenschutz, Vereinbarkeit, Dienstplanung – zahlreiche andere Aspekte betreffen den Arztberuf ebenfalls sehr nahe. Auch bei diesen Themen bietet der vsao Abhilfe und Unterstützung.
Nur wer rund um die Uhr arbeitet, ist gut! Diese Meinung geistert noch immer in vielen Köpfen herum. Wir zeigen, warum sie falsch ist und auf was es bei der Vereinbarkeit von Beruf und weiteren Lebensinhalten ankommt – von der Kultur über die Struktur bis zur Organisation in Kliniken und Spitälern. Denn Teilzeit ist möglich und kann viele Vorteile bringen. Beispiele und Zitate von Betroffenen verbinden die Theorie mit der Praxis.
Damit Sie gute Arbeitsbedingungen haben, muss auch die Dienstplanung stimmen. Unser Team berät Kliniken und Spitäler professionell und kostenlos. Denn Dienstpläne, welche die Höchstarbeits- und Ruhezeiten respektieren, bringen allen Vorteile: mehr Sicherheit für die Patientinnen und Patienten, zufriedeneres Personal und einen guten Ruf als Arbeitgeber.
Sie fragen, wir antworten! Ob es um den Wiedereinstieg nach Schwangerschaft/Mutterschaft geht, um die Orientierung im Job oder um andere Fragen, die Ihnen auf den Nägeln brennen -Antworten und Lösungsvorschläge erhalten Sie im Rahmen eines kostenlosen Coachings. Nach vorgängiger Vereinbarung erfolgt eine individuelle, vertrauliche und kostenlose Beratung durch eine Fachperson.
Als Ärzt:in erhalten Sie täglich eine Vielzahl an Informationen über Ihre Patient:innen, welche für Ihre Arbeit unerlässlich sind. Dabei ist es zentral, dass die Privatsphäre und die Persönlichkeit der Patient:innen geschützt werden. Wir informieren auf unserer Seite über die wichtigsten Fragen und Antworten.