Die FMH hat an der Ärztekammer vom 4. Juni 2026 sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing auf Antrag des vsao einstimmig in der Standesordnung verankert. Die Standesordnung ist für alle FMH-Mitglieder verbindlich und definiert die berufsethischen Grundsätze des Arztberufs. Die Verankerung wirkt doppelt: präventiv, weil die explizite Norm unmissverständlich macht, dass solches Verhalten nicht toleriert wird, und repressiv, weil Verstösse zu standesrechtlichen Verfahren und Sanktionen führen können. Betroffene können künftig neben innerbetrieblichen, zivil- und strafrechtlichen Wegen auch ausdrücklich auf standesrechtliche Instrumente zurückgreifen.
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