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TARDOC-Umstellung: Fristverlängerung

Die Frist für die Anträge für Besitzstandwahrung in Anbetracht der Umstellung auf TARDOC und ambulanten Pauschalen wurde verlängert. Neu können diese bis zum 15. November beantragt werden. Die FMH begleitet Ihre Mitglieder bei dieser Umstellung und bietet Hilfestellungen sowie laufende Informationen und Unterstützung an. Zentrale Anlaufstelle ist das Informationsportal tarifeambulant.fmh.ch, auf dem sämtliche relevanten Informationen rund um den Systemwechsel zur Verfügung stehen. Besitzstand kann alle Ärztinnen und Ärzte betreffen, auch solche, die bisher keinen Besitzstand hatten. Um zu erfahren, ob und wie Sie handeln bzw. vorgehen müssen, empfiehlt die FMH, sich auf der FMH-Webseite Besitzstand zu informieren.

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