Der Ständerat nahm im September 2024 die Motion «Numerus clausus. Schluss mit dem Ausschluss von Medizinstudierenden aufgrund anderer Kriterien als Kompetenzen und Qualität» an. Damit hat der Bundesrat nun den Auftrag, «im Bereich der universitären medizinischen Aus- und Weiterbildung (…) Massnahmen zu ergreifen, sodass die Zulassung von Studierenden hauptsächlich auf Kompetenz- und Qualitätskriterien beruht». Zusätzlich soll er «für ein besseres Angebot an Studienplätzen und klinischen Praktika sorgen», wie es im Motionstext heisst. Der vsao bezieht hiermit Stellung zum Numerus Clausus sowie verwandten Themen wie der Anzahl Ausbildungs- und Weiterbildungsplätzen. (Bild: LincB)
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