Die strukturierte Weiterbildung muss als Arbeitszeit angerechnet werden. Das hat auch das SECO unmissverständlich festgehalten. Im aktuellen vsao-journal thematisieren wir diese wichtige Klarstellung noch einmal. Wir nutzen diese Gelegenheit und erklären, was gemäss SIWF als strukturierte Weiterbildung gilt und was nicht. Weitere Themen sind nebst dem Fokus „Partnerschaft“ auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der neue Gesamtarbeitsvertrag im Kanton Tessin. (Bild: vsao)
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