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Parlament ermöglicht Ausnahmen

29.03.2023

Seit Januar 2022 werden in der Schweiz nur noch Ärztinnen und Ärzte zugelassen, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Da in einzelnen Fachgebieten aber eine Unterversorgung droht oder bereits besteht, hat das Parlament eine Ausnahmebestimmung beschlossen, die per sofort in Kraft getreten ist. Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater können damit auch ohne dreijährige Tätigkeit zugelassen werden. (Bild: naka)

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