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Vorsicht mit Überzeit!

In Spitälern ist es üblich, Minus- und Pluszeiten der Mitarbeitenden laufend zu verrechnen. Wenn es aber dabei um Überzeit geht, drohen rechtliche Probleme. Denn die Spielregeln sind klar: Überzeit muss im Normalfall finanziell (und mit Zuschlag) abgegolten werden. Auf was es bei diesem Thema sonst noch ankommt, erklären wir in der neuen Ausgabe der «Schweizerischen Ärztezeitung». (Bild: LIGHTFIELD STUDIOS/Adobe Stock)