Wer wegen einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus in Quarantäne muss, fragt sich, wie es mit dem Lohn aussieht. Besonders wenn kein Homeoffice möglich ist. Die Antwort in Kürze: Es gibt Erwerbsersatz, sofern es sich um eine behördliche Anordnung handelt. Welche Regeln dabei gelten, verrät Ihnen Punkt 3.2 in unserem Ratgeber zum Arbeitsrecht in Pandemie-Zeiten. (Bild: Tunatura/Adobe Stock)
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