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In Quarantäne – wer zahlt?

Wer wegen einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus in Quarantäne muss, fragt sich, wie es mit dem Lohn aussieht. Besonders wenn kein Homeoffice möglich ist. Die Antwort in Kürze: Es gibt Erwerbsersatz, sofern es sich um eine behördliche Anordnung handelt. Welche Regeln dabei gelten, verrät Ihnen Punkt 3.2 in unserem Ratgeber zum Arbeitsrecht in Pandemie-Zeiten. (Bild: Tunatura/Adobe Stock)