Eine befristet angestellte Spitalärztin in Zürich erhielt keinen Mutterschaftsurlaub. Die lokale VSAO-Sektion wehrte sich für sie – mit Erfolg: Sowohl das städtische als auch das kantonale Gleichstellungsbüro sahen in dem Fall eine Diskriminierung schwangerer Ärztinnen. Der VSAO Zürich verlangt nun, dass Praxis und Reglemente kantonsweit an die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes angepasst werden. Und auch der Dachverband nimmt im Radio Stellung. (Bild: cameravit / Adobe Stock)
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